Eher zum scheitern verurteilte Planwirtschaftsträumerei

Keine Risikogeschäfte bedeutet keine Innovation. Ein neues Produkt entwickeln bedeutet eine Menge Risiko. Insbesondere zb im medizinischen Bereich

Keine Zinsen bedeutet keine Investition. Niemand leiht einem Geld wenn man dafür kein Entgelt bekommt. Ob man das nun zins oder Gebühr (wie einige islamische Banken) nennt spielt keine Rolle

Hartes Geld? Der Euro ist ziemlich hart und wertstabil. Eine leichte Inflation ist sinnvoll um vor Deflation zu schützen die sich selbst verstärken und zu großen Wirtschaftskriesen führen kann.

Reale Werte haben wir. Vor allem in Deutschland. Es fahren so viele Autos auf den Straßen wie nie zuvor, die Menschen leben auf so viel qm wie zuvor, der ganze Dienstleistungsektor ist viel größer als früher. Es haben also mehr Menschen Geld sich bewirten zu lassen oder sonstiges.

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Ja, würde ich auch so lesen.

Denkbar wäre es auch das man es so auslegt das die für den Arbeitgeber längere gesetzliche Frist für beide gelten soll aber das ist m.e. nicht deutlich genug formuliert. Auch wenn es vielleicht so gemeint war da es sonst unnötig ist die gesetzliche Regelung in den Vertrag reinzukopieren.

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Ja. Das Problem ist, dass die Luftfeuchtigkeit im Zweifel zu erst an den kältesten Stellen kondensiert. Wenn dies die Fensterscheiben sind ist dies kein so großes Problem. Wenn dies aber die wände sind, steigt die Gefahr von schimmel, Tapeten lösen sich oder im Extremfall leidet die Gebäude Substanz

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Grundsätzlich sind für alle Jobs Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen

Die TK hat hier ein sehr gutes Merkblatt, da stehen alle wichtigen Details

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/haeufige-fragen-u-mehrfachbeschaeftigungen/sozialversicherungsbeitraege-fuer-mehrfachbeschaeftigungen-2036536

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Wahrscheinlich nicht.

Langfristig war die Rendite bei Edelmetalle in der Vergangenheit recht gering. Deutlich unter sie was man an Zinsen für das Darlehen bezahlen muss.

Aktuell haben wir zudem die Situation, das i.b. die Gold Preise sehr hoch sind. Das die Langfristig so bleibt ist alles andere als sicher. Daher würde ich da Aktuell eher gar nicht investieren. Dies mit Fremdkapital ist ganz besonders riskant.

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Die Entfernungspauschale ist wie alle anderen Werbungskosten immer für das steuerjahr zu berücksichtigen in der sie abgeflossen sind, also wenn du gefahren bist.

Wenn dein Einkommen in 2025 ohne berücksigung der Werbungskosten über dem grundfreibetrag liegt können die sich entsprechend steuermindernd auswirken.

Liegt dein Einkommen im jahr 2026 als Azubi sowieso unter dem grundfreibetrag beträgt die Einkommensteuer 0€. Weniger geht nicht. Nur wenn deine Werbungskosten insgesamt höher sind als die brutto Einnahmen könnte dieser Verlust aufs nächste jahr vorgetragen werden. Aber das ist idr eher unwahrscheinlich.

Was für dich dann relevant sein könnte ist die Mobilitätsprämie wenn du über 20km zur arbeit fahren musst

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Eltern die ein Kind für dessen Berufsausbildung auswärtig unterbringen müssen weil die Ausbildungsstätte zb weit vom Wohnort entfernt ist, können insgesamt 1.200 Euro als Außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht, also vom den Einkünften abgezogen werden so das am ende weniger einkommen versteuert werden muss.

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Wenn fu bei einer selbstauskunft falsch Angaben machst kann das zur fristlosen Kündigung des Kredits führen.

Aber wenn ich das richtige verstehe wird der alte kredit mit dem Verlauf des alten Wagens auch getilgt oder?

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Hier gilt nicht das Zufluss Abfluss Prinzip da der Laptop grundsätzlich über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Aus Vereinfachungsgründen können Laptops aber seit einiger Zeit voll im jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Die Finanzierung und ob man die separat als Darlehen beurteilen muss spielt also keine Rolle. Außer da sind nicht Zinsen zu zahlen. Die wäre da im Zeitpunkt des Abflusses zu berücksichtigen

Kosten für eine erstausbildung können aber idr, wenn sie nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, nur als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dieser Sonderausgaben Abzug ist insgesamt 6000€ pro jahr begrenzt und die Sonderausgaben können auch nicht als verlust vorgetragen werden. Daher ist fraglich ob sie die Aufwendungen überhaupt steuerlich auswirken. Hast du steuerpflichtige Einkünfte über dem grundfreibetrag oder beträgt deine Einkommensteuerlast auch so sowieso 0€

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Ja, nach 50 Jahren wird sehr viel, von den Wasserleitunge bis hin zur heizung komplett abgenutzt sein. Ob die Energie Versorgung aktuellen Ansprüchen genügt ist auch zweifelhaft. Wenn man aber sowieso Wände etc. Auf macht um die andern Sachen zu erneuern kann es Sinn machen die elektrik auch direkt mit zu modernisieren

Von modernen Bedürfnissen wie Datenkabel für Smarthome oder auch nur computer mal ganz zu schweigen.

Mit ein bisschen Glück ist die grundlegende Gebäude Substanz aber noch in Ordnung. Aber ggf wurde durch Untertassene Instandhaltung hier auch Schäden verursacht.

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Beide Alternativen sind für eine langfristige Anlage idr nicht sinvoll.

Ein Bausparvertrag kann nur dann sinn machen wenn du später das günstigere Bauspardarlehen in Anspruch nehmen willst. Aber selbst dann ist das eine riskante wette auf steigende Zinsen. Denn oft gleicht eine spätere zinserparnis nicht die fehlenden Erträge und hohen abschlusskosten zu Beginn aus.

Sparkonton verursachen zumindest keine Anschlußkosten und die zinsen sind höher als beim Bausparvertrag. Aber die Zinserträge sind i.a.r. Dennoch unter der Inflationsrate wodurch du effektive Geld verlirst.

Wenn du dich mit Aktien-ETF absolut nicht anfreunden willst/kannst oder du mit längerfristig doch einen eher kurzen Zeitraum meinst, denke über Anleihen-ETF nach. Da hast du nur geringe Kursschwankungen, je nach Fond eine geringes Risiko und meist besser Erträge und trotzdem noch mehr Flexibilität als bei Sparkonten

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Theoretisch ja, dann wäre die elendige diskusion am ende.

Das größte Hindernis dabei ist aber, dass das Einkommensteuer aufkommen auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt wird.

Den Soli bekommt der Bund komplett.

Daher müsste man auch die Aufteilung anpassen.

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Du gibst grundsätzlich immer nur eine Einkommensteuer Erklärung ab. Da kommen alle Einkünfte rein. Die als Arbeitnehmer (sofern nicht zb als minijob pauschal versteuert) in die Anlage N und der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb in Anlage G.

Fürs Gewerbe ist zusätzlich noch die Anlage EÜR abzugeben in der der Gewinn ermittelt wird. Heist zwar Anlage, ist aber im Grunde eine gesonderte Erklärung.

Eine Umsatzsteuer Erklärung braucht man als kleinunterneher nicht mehr abgeben. Ob die kleinunternehmerreglung für sich aber sinn macht oder ob du besser drauf verzichten solltest müsste man im Einzelfall schauen. Kläre das am besten mit einem Steuerberater

Je nach Höhe des Gewinns ggf noch eine Gewerbesteuererklärung

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Geleistete Zuzahlungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.

da geht es um die Umsatzsteuer. Da du kein Unternehmer bist bzw die Medikamente nicht für ein unternehmen gekauft hast spielt das sowieso keine Rolle.

Bestenfalls können die kosten als Außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Dafür ist u.a. Voraussetzung, dass die kosten zwangsläufig entstanden sind. Bei medizinisch notwendigen Behandlungen ist da idr von auszugehen.

Steuerlich auswirken tun die sich aber nur, wenn diese kosten insgesamt, also alle zuzahlunbgen bei ärzten, fahrtkosten zum arzt etc. über der sog. zumutbaren Belastung liegen. die ist abhängig von der höhe deines Einkommens und dem Familienstand.

hier ist ein kurzer rechner dafür:

https://www.steuertipps.de/service/rechner/zumutbare-belastung

Als Arbeitnehmer ohne weitere einkünfte etc. trägst du da idr deinen Bruttolohn abzüglich werbungkosten ein. Bist du verheiratet dann die summe aus beiden

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