Gewährleistung - Wer hat Recht?
Hallo zusammen,
bei meinem Audi A1 muss die Heckleuchte rechts ausgewechselt werden. Ich hab das Auto im Oktober vom Autohaus gekauft und habe somit einjährige Gewährleistung. Ich habe von meinem Mechaniker einen Kostenvoranschlag mit originalem Teil + die Arbeitszeit bekommen, woraufhin der Autohändler meinte, dass er mir das Teil ( natürlich nicht orginal) bestellt und entweder er selbst baut mir das ein oder ich muss es alleine einbauen. Zur dem Autohaus habe ich eine Entfernung von 100km. Auf meine Anfrage wie es denn sei, wenn er das einbaut - ob mir die Spritkosten erstattet werden und ob ich einen Ersatzwagen falls was bekomme - meinte er, dass er’s nicht muss und dass ich mir das Teil dann auch selbst zuhause austauschen kann 😂 Meine Frage ist: Wer ist denn jetzt im Recht? Eigentlich muss er sich doch darum kümmern, oder?
2 Antworten
Bei Gebrauchtwägen muss der Händler im ersten halben Jahr beweisen das der Mangel noch nicht war als er das Auto verkauft hat. Im nächsten halben Jahr muss der Käufer beweisen das der Mangel schon da war als er das Auto gekauft hat.
Wenn der Händler jetzt 1 Jahr Garantie gegeben hätte wäre das als Garantiefall zu sehen.
Wenn der Händler dir schon anbietet das Rücklicht kostenlos einzubauen dann mach das doch die paar Euro Sprit sind billiger als jetzt mit dem Händler zu streiten
Drum kümmern "muss" er sich schon, aber ein Ersatzwagen hört sich aber schon ein wenig übertrieben an, für etwas das eigentlich in 20 Minuten gemacht werden kann.
Ja, das weiß ich, dass es schnell geht. Aber auf die Anfrage, ob er das in einem Tag hinbekommt meinte er, dass er’s nicht sagen kann. Deswegen wollte ich auf Nummer sicher gehen und wegen Ersatzwagen fragen, falls er das Auto doch behalten möchte.