Gewährleistung - Wer hat Recht?

2 Antworten

Bei Gebrauchtwägen muss der Händler im ersten halben Jahr beweisen das der Mangel noch nicht war als er das Auto verkauft hat. Im nächsten halben Jahr muss der Käufer beweisen das der Mangel schon da war als er das Auto gekauft hat.

Wenn der Händler jetzt 1 Jahr Garantie gegeben hätte wäre das als Garantiefall zu sehen.

Wenn der Händler dir schon anbietet das Rücklicht kostenlos einzubauen dann mach das doch die paar Euro Sprit sind billiger als jetzt mit dem Händler zu streiten

Drum kümmern "muss" er sich schon, aber ein Ersatzwagen hört sich aber schon ein wenig übertrieben an, für etwas das eigentlich in 20 Minuten gemacht werden kann.


smdbiatchxo 
Beitragsersteller
 13.01.2026, 18:33

Ja, das weiß ich, dass es schnell geht. Aber auf die Anfrage, ob er das in einem Tag hinbekommt meinte er, dass er’s nicht sagen kann. Deswegen wollte ich auf Nummer sicher gehen und wegen Ersatzwagen fragen, falls er das Auto doch behalten möchte.