Hast du CITES für deine Schildkröte bekommen? Wenn ja, dann ist das nachträgliche Anmelden nicht so schlimm, weil du nachweisen kannst, dass die Schildkröte aus legaler Herkunft stammt.
Wenn du keine CITES besitzt, sieht das Ganze etwas schwieriger aus, denn genau betrachtet hast du illegal die Schildkröte aufgenommen. Eine Haltung ohne CITES ist nämlich nicht legal, es sei denn, man hat sich vor dem Kauf die Genehmigung der Behörde eingeholt.
Du schreibst zwar nicht, welche Art du hälst, aber da du von "Anmelden" und "Freigehege" sprichst, gehe ich davon aus, dass du eine europäische Landschildkrötenart hälst. Hier sind alle Arten CITES pflichtig, ausgenommen die Vierzehenschildkröte, die ist nur meldepflichtig mit Herkunftsnachweis.
Aus verschiedenen Gründen sieht die Praxis anders aus, als sie gesetzlich festgelegt ist. Normalerweise fällt bei Versäumen ein Bußgeld an, vielleicht sogar die Beschlagnahmung, insbesondere wenn Haltungsfehler dazu kommen, die nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. In der Praxis setzt man dies in der Regel nicht um, aus verschiedenen Gründen. Ich habe noch nie gehört, dass jemand Bußgeld zahlen musste und auch ich habe mehrere Tiere ohne Cites in meinem Bestand, alle gemeldet.
Wenn du CITES besitzt, kannst du wie gesagt die Anmeldung nachholen und meldest deine Schildkröte nach Umzug einfach wieder dort ab. Wenn du keine Cites besitzt, meldest du sie trotzdem an und erklärst dann, warum du keine Cites besitzt. Je mehr Informationen du lieferst, um glaubhaft darzustellen, dass du tatsächlich unwissend, aber zum Wohle des Tieres handelst, desto leichter ist es, an eine Lösung zu kommen. In der Regel ist es so, dass Schildkröten, die keine Cites haben, einen sogenannten Überlassungsvertrag bekommen. Das ändert im Grunde nichts an deiner Haltung, sondern nur an der Bürokratie. Du musst dich um die Schildkröte weiterhin kümmern, darfst sie aber nicht kommerziell nutzen (z.B. verkaufen). Für die Anmeldung sendest du am besten gleich aktuelle Fotos mit, für den Untergrund kannst du dir dieses Karopapier downloaden https://www.landschildkroeten-haltung.com/haltung/karopapier/
Sofern noch nachträglich möglich, fülle auch dieses Formular zur Herkunft deiner Schildkröte aus, bestenfalls vom Vorbesitzer selbst. https://www.sigs.ch/clubdesk/fileservlet?id=1000432&s=djEt0mi5OdkP8ynSQpU8n1YyWLoi-EXkhRlCNXlr0FreOzs= Du könntest auch beim Vorbesitzer nachfragen, ob er die Cites noch hat oder die Schildkröte gemeldet war, dann könnte ansonsten seine Behörde zu deiner vermitteln
niemand hatte uns darüber informiert
Ja, das Problem ist leider allgegenwärtig. Aus meiner Sicht müsste es die Pflicht eines jeden Verkäufers sein oder werden, über die Notwendigkeit zu informieren. Andererseits muss ich aber auch sagen, dass egal wie schlecht ein Buch oder eine Internetseite ist: Man findet fast überall die Information über die Meldepflicht. Dass du 3-4 Jahre lang nicht über eine solche Information gestolpert bist, lässt vermuten, dass du dich nicht genügend über die Anforderungen bemüht hast oder entsprechende Kapitel übersprungen hast. Hier wäre etwas mehr Interesse an der Art hilfreich und vielleicht lernst du daraus für die Zukunft.
und eine Freigehege für ihn bauen muss.
Ja, es stimmt, ein Freigehege für europäische Arten ist ein wichtiger Bestandteil in der artgerechten Haltung. Aber nicht nur das, auch die Gruppenhaltung hat viele Vorteile, wobei ich hier aber natürlich nichts über die Vorgeschichte weiß und darauf eingehen kann. Aber es ist gut, dass du dir dem nun bewusst bist, denn ich sage auch gern: Es ist nie zu spät, etwas zum Positiven zu verändern ;-)
da wir eine Freigehege nicht leisten können
Nun ja, ein Freigehege kann von bis eine extreme Spanne haben, was die Kosten betrifft. Es stimmt aber, dass das Frühbeet mit mehreren hundert Euro schon eine Stange Geld kostet und nicht in jedes Budget passt. Andererseits hast du bestimmt ein Terrarium gekauft und wenn man sich die Kosten eines Terrariums anschaut, ist dies auch keine kostengünstige Entscheidung. Zumal, so klingt es, du keine Winterruhe umsetzt, was bedeutet, dass die Stromkosten im Winter bei aktiven Schildkröten deutlich höher sind als bei jenen, die nun in der Winterruhe bei 4-6°C die Wachstumspause nutzen.
Beim Freigehege kann man viele Einsparungen vornehmen, vieles bekommt man gebraucht oder recht günstig, zum Beispiel Pflastersteine als massive Mauer aus den Verschenkanzeigen, Wildkräuter aus dem Garten umpflanzen und bei Spaziergängen die Samen sammeln und Erde kostenlos als Mutterboden Aushub von Häuslebauern abholen. Bei Schildkröten Workshops gibts öfter mal Tombolas mit großartigen Gewinnen und mit dem Start eines Crowdfundings kannst du die Schildkröten Community um Mithilfe bitten. Manche Tierhandlungen bieten auch eine Wunschzettel Aktion an, wo man seine Wünsche aufhängen kann und jemand anders kann sich aussuchen, ob und was er für dich erfüllen möchte. Dazu gibts dann natürlich noch deine Familie, Freunde und Bekannte, die dir vielleicht unterstützend beiseite stehen.
Ich denke daher: Wenn du deine Schildkröte behalten möchtest, gibt es viele Wege, das Ganze zu finanzieren. Wenn du aber eh schon mit der Abgabe liebäugelst, lohnt sich die Mühe natürlich nicht mehr.
unsere Vermieter erlaubt es nicht, in seine Garten zu buddeln.
Verbieten kann dir niemand, was du mit deinem gemieteten Garten machts, solange du dich an die gesetzlichen Vorschriften hälst. Buddeln ist nichts Verbotenes und ich glaube auch nicht, dass es im Mietvertrag so geregelt ist, aber man muss bei Auszug alles wieder in seinen Ursprung zurück setzen, es sei denn, der Nachmieter möchte es so übernehmen.
Es gibt genügend Mieter, die sich ein Gewächshaus für Tomaten aufstellen oder für Kaninchen einen Stall besitzen. Ein Schildkrötengehege ist im Grunde nichts Anderes, nur eben unbekannter und löst daher einige Ängste aus. Wenn du deine Schildkröte behalten möchtest, würde ich dir empfehlen, einen Termin mit deinem Vermieter auszumachen und im freundlichen Gespräch zu erklären, was ein Schildkrötengehege benötigt. Höre ihm dabei gut zu und versuche, ihm ehrlich seine Ängste zu nehmen. Welche Befürchtungen hat er und sind diese begründet? In meinem Fall zum Beispiel wollte meine Vermieterin nicht, dass Minze gesetzt wird, weil diese sich auch nach Auszug wie Unkraut weiter ausbreitet. In solchem Fall könntest du zum Beispiel schauen, dass du nur Pflanzen setzt, die sich nach Auszug nicht zu Unkraut ausbreiten, sondern entweder komplett entfernt werden können oder stehen bleibend sogar eine Bereicherung sind. Oder hat er Angst vor der Technik? Dann könntest du sonst anbieten, dass die Technik von einem Elektriker abgenommen wird und mit deiner Versicherung sprechen, sodass im Falle eines Defekts dein Vermieter keine Sorge wegen Brand haben muss. Oder hat er Angst, dass da eine massive Mauer stehen bleibt, die man aufwändig mit Bagger abreißen muss? Dann könntest du erklären, welche Methoden ohne Mörtel funktionieren und sich somit leicht versetzen oder abbauen lassen.
Zusammenfassung:
- Wenn du Cites hast, kannst du deine Schildkröte ganz bequem nachträglich anmelden.
- Wenn du keine Cites hast: Verwende einen Herkunftsnachweis mit so vielen Informationen wie möglich. Lege die aktuelle Fotodokumentation bei und erkläre, warum du keine Cites hast
- Für die Abgabe: Die Abgabe in eine Auffangstation ist möglich mit und ohne Cites, allerdings sind diese schon sehr überlastet. Einfacher wäre, wenn du ein neues Zuhause findest in Privathand. Mit Cites: Einfach bei der Behörde abmelden. Ohne Cites: VOR dem Umzug die Behörde in Kenntnis setzen, bestenfalls auf Genehmigung warten
- Eine Haltung im Freigehege ist teuer, aber je nach Budget kannst du durch Verkauf von Terrarium und Ausschau nach günstigen Artikeln an vielen Enden sparen
- Ein Freigehege kann dir kein Vermieter verbieten, aber Teile davon einschränken (z.B. Technik). Setze dich mit deinem Vermieter zusammen und sucht gemeinsam nach Lösung, sofern du deine Schildkröte behalten möchtest