Albufeira, Portugal "

Sonnenstrand, Bulgarien

Goldstrand, Bulgarien „Ballermann des Balkans“

Novalja (Insel Pag), Kroatien „Ibiza Kroatiens“

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schwachsinn, 99% nur klickbait. Die wenigen personen die gebannt wurden haben wahrscheinlich mit ihrer ausdrucksweise im chat oder mit den erstellten kleidungsartikel einfach gegen die allgemeinen nutzungsbedingungen verstoßen....

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Supermoto :D

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Wenn ich raten müsste würde ich behaupten dass mehrere artikel in einen karton passen. Alles über 10 Kartons dann als palette. Macht in meinem kopf so am meisten sinn.

Am besten einfach auf das email antworten und nachfragen

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sparen ! Ich bin auch 19 und ich habe immer gespart und habe jetzt ein selbst bezahltes auto, AM, A1, B, C1, C, L und T Führerschein

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1. Kleine private Drohnen (bis 250 g, z. B. DJI Mini-Serie)

  • Keine Ausnahme: Auch wenn diese Drohnen oft als "Spielzeug" wahrgenommen werden, gelten sie rechtlich als unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS).
  • Sorgfaltspflicht: Als Fernpilot müssen Sie jederzeit in der Lage sein, sicher in den Flug einzugreifen. Berauschung schließt dies rechtlich aus.
  • Konsequenz: Bei einem Unfall unter Drogeneinfluss haften Sie persönlich, da Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit oder Berauschung die Leistung verweigern können. 

2. Große Drohnen (über 250 g bis 25 kg und kommerziell)

  • Strenge Anforderungen: Für diese Klassen ist meist ein EU-Kompetenznachweis („Drohnenführerschein“) erforderlich.
  • Erhöhtes Gefährdungspotenzial: Aufgrund des Gewichts und der kinetischen Energie wird ein Flug unter Drogeneinfluss bei größeren Drohnen oft schwerwiegender bewertet (Gefährdung des Luftverkehrs).
  • Rechtliche Folgen: Verstöße gegen die Flugtauglichkeit können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Bei Personenschäden drohen Freiheitsstrafen wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 StGB). 

Fazit: Die gesetzliche Null-Toleranz-Grenze für Berauschung im Luftverkehr unterscheidet nicht zwischen Hobby-Flug und Profi-Einsatz. Wer bekifft fliegt, riskiert seinen Versicherungsschutz, hohe Bußgelder und strafrechtliche Verfolgung.

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Coach droht mir mit Inkassobüro, obwohl ich minderjährig bin?

Hallo,

es ist echt bisschen peinlich von mir, aber ich habe auf Instagram eine Werbung gesehen von einem Coach, bla bla bla… Ich glaube, ihr wisst schon, worauf ich hinaus will.
Dann war ich in einem Meeting, habe dort einen Vertrag unterschrieben (zum Zeitpunkt der Unterschrift war ich 16). Zuerst hieß es im Meeting „der Vertrag geht 6 Monate lang“, dementsprechend dachte ich, dass ich 6 Monate lang zahlen muss. So einfach war es ja aber gar nicht. Im Nachhinein habe ich den Vertrag genauer gelesen und habe gesehen, dass ich insgesamt einen Betrag zahlen muss, von dem ich mir ein Auto kaufen könnte.

Dementsprechend habe ich dem Coach gesagt, dass ich den Vetrag kündigen will aufgrund meiner Minderjährigkeit (zum Zeitpunkt des Meeting wusste er nicht, dass ich 16 war) und dann kam keine Antwort. Mir wurden keine Beträge vom Konto abgebucht, also dachte ich, die Sache ist gegessen.

2 Monate später (heute) kriege ich diese Nachricht:

Hallo …, […] da die letzten 2 Zahlungen nicht eingegangen sind.
Bitte überweise die fälligen Raten baldmöglichst, dann […]
Sollte innerhalb der nächsten […] kein Zahlungseingang erfolgen, sehen wir uns gezwungen, den Fall an ein Inkassobüro weiterzugeben.

Ich habe absolut keine Ahnung, was ein Inkassbüro ist und habe jetzt bisschen Angst. Daher wollte ich fragen, ob mir was passieren könnte? Muss ich nachzahlen? Kriege ich Mahnung?

Aufgrund meiner Minderjährigkeit und der fehlenden Zustimmung der Eltern ist der Vertrag sowieso unwirksam, wollte aber nachfragen, ob mir was passieren kann.

Der Kurs von dem Coach enthält Videos. Ich habe mir keine (oder sehr wenige irrelevante) Videos angeschaut, habe aber trotzdem Angst, dass mir vorgeworfen werden kann, dass ich mir die paar Videos angeschaut habe, daher muss ich nachzahlen.

Ich bin sehr dankbar für jede Antwort 🙏

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KI erstellt:
Rechtliche Einschätzung (keine Rechtsberatung)

  • § 106 BGB (Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger)
  • § 107 BGB (Einwilligung des gesetzlichen Vertreters)
  • § 108 BGB (Vertragsschluss ohne Einwilligung)
  • § 109 BGB (Widerrufsrecht des anderen Teils)
  • § 110 BGB (Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln – sog. „Taschengeldparagraph“, hier zur Abgrenzung wichtig)
  • § 111 BGB (Einseitige Rechtsgeschäfte)

Der Vertrag ist höchstwahrscheinlich unwirksam.

Nach deutschem Recht gilt:

  1. Minderjährigkeit: Als 16-Jähriger bist du beschränkt geschäftsfähig.
  2. Zustimmung der Eltern: Für Verträge, die nicht nur einen rechtlichen Vorteil bringen (wie z.B. eine Schenkung) oder im Rahmen deines "Taschengeldparagraphen" liegen (ein teurer Coaching-Vertrag gehört definitiv nicht dazu), benötigst du die Zustimmung (Einwilligung vorab oder Genehmigung im Nachhinein) deiner Eltern.
  3. Fehlende Zustimmung: Wenn deine Eltern dem Vertrag nicht zugestimmt haben, ist der Vertrag von Anfang an schwebend unwirksam und durch die Verweigerung der Genehmigung endgültig unwirksam. Du musst nichts zahlen.
  4. Nutzung der Videos: Die Tatsache, ob du Videos geschaut hast oder nicht, ändert nichts an der grundsätzlichen Unwirksamkeit des Vertrages.

Was ein Inkassobüro ist:

Ein Inkassobüro ist ein Unternehmen, das Forderungen für andere Firmen eintreibt. Sie schreiben Mahnungen und versuchen, dich zur Zahlung zu bewegen. Sie sind keine Behörde oder das Gericht. Wenn du nicht zahlst, können sie zwar rechtliche Schritte einleiten, aber ohne einen wirksamen Vertrag haben sie keine Grundlage dafür.

Empfohlene Vorgehensweise

Du solltest dem Coach jetzt schriftlich (am besten per E-Mail, um einen Nachweis zu haben) antworten und die Situation klarstellen.

Wichtig: Der Coach wusste beim ersten Kontakt nicht, dass du 16 warst, daher musst du ihm das jetzt unmissverständlich mitteilen und die fehlende elterliche Zustimmung explizit erwähnen.

Antwortentwurf (Mustertext)

Hier ist ein Text, den du per E-Mail an den Coach senden kannst. Fülle die Platzhalter in Klammern aus (

[...]

).

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum der Nachricht des Coaches] – Forderung wegen Coaching-Vertrag

Sehr geehrter Herr/Frau [Name des Coaches],

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Erinnerung an die offenen Raten.

Ich möchte die Situation hiermit nochmals klarstellen, wie bereits in meiner letzten E-Mail/Nachricht kurz angeschnitten:

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am [Datum des Vertragsabschlusses] war ich minderjährig (16 Jahre alt). Ich bin nach wie vor beschränkt geschäftsfähig.

Der geschlossene Coaching-Vertrag erfordert die Zustimmung meiner gesetzlichen Vertreter (meiner Eltern). Diese Zustimmung wurde zu keinem Zeitpunkt erteilt – weder vorab noch nachträglich. Meine Eltern genehmigen den Vertrag ausdrücklich nicht.

Aufgrund der fehlenden Einwilligung und Genehmigung meiner Eltern ist der Vertrag gemäß § 108 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) von Beginn an unwirksam. Es besteht somit keine rechtliche Grundlage für eine Zahlungspflicht oder Ihre Forderungen.

Ich weise Ihre Forderung vollumfänglich zurück.

Ich bitte Sie, von weiteren Mahnungen oder der Einschaltung eines Inkassobüros abzusehen und meine Daten umgehend zu löschen. Sollte dennoch ein Inkassobüro eingeschaltet werden, werde ich die Forderung auch diesem gegenüber zurückweisen.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein vollständiger Name]

[Deine Adresse]

WICHTIG:

  • Sichere diese E-Mail: Speichere die gesendete E-Mail als Nachweis.
  • Keine Angst vor dem Inkasso: Wenn sie dir schreiben, schickst du ihnen eine Kopie dieser E-Mail und sagst, dass die Forderung bestritten wird.
  • Eltern informieren: Auch wenn es peinlich ist, solltest du deine Eltern unbedingt einweihen. Sie müssen im Bilde sein, falls doch offizielle Post kommt.

Du hast rechtlich gute Karten. Lass dich nicht einschüchtern.

KI-Antworten können Fehler enthalten.

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lass es dir von einem der beiden schriftlich bestätigen und schicke es dann dem anderen

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sie schreibt mit dir in der hoffnung dass du nochmal was kaufst, sie will geld kein treffen

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