Ab wann muss man da einschreiten?
Wenn eine Bekannte, Nachbarin oder Kollegin immer wieder mit Verletzungen ins Geschäft kommt und dann behauptet, sie wäre gegen die Tür gelaufen oder irgendwelche anderen Ausreden oder gefühlte Ausreden hat, ab wann muss man da einschreiten, weil man denkt, dass der Partner sie schlägt?
Oder auch wenn man den Verdacht hat, ein Mann leidet oder häusliche Gewalt
8 Antworten
Ich würde mal versuchen sie ganz sachte darauf anzusprechen, aber um Gottes Willen nur unter vier Augen wenn sonst niemand dabei ist.
Und auch nur dann wenn du auch Hilfe anbieten kannst. Nur die Neugier befriedigen ist nicht!
Müssen tut man es gar nicht. Außer sie wiederholt darauf anzusprechen, kann man nichts tun. Wenn ich selbst Zeuge würde, würde ich allerdings aktiv eingreifen.
Einschreiten würde ich nicht, das läuft nur schief. Aber langsam einen Kontakt anbahnen und ihr immer wieder einfühlsam und geduldig auf "den Zahn fühlen", ggf. auch, ohne weiteren Kommentar, Beratungsstellen empfehlen.
Da nützt kein Einschreiten. Wenn du kein Zeuge bist, hast du keinerlei Beweise und kannst man ihr nur helfen, wenn sie es zulässt.
Du kannst nur das Gespräch suchen und deine Hilfe anbieten. Auch mit ihren Freundinnen solltet du Kontakt aufnehmen und das Problem besprechen, denn von ihnen wird sie sich vielleicht eher helfen lassen als von dir.
Ich würde ihr sagen das sie sich melden soll wenn irgendwas ist...und deine Telefonnummer geben.