Hallo zusammen,
wir haben eine Pauschalreise telefonisch gebucht, da die Onlinebuchung nicht
funktionierte. Am Telefon wurde uns ein bestimmter Gesamtpreis inklusive
Halbpension Plus zugesagt.
Nach der Buchung erhielten wir eine E-Mail vom Reiseveranstalter, in der dieser
einen internen Fehler einräumt (Halbpension Plus wurde nicht korrekt eingebucht).
In der E-Mail wird ein neuer Reisepreis von ca. 1.793 € genannt und gleichzeitig
zugesagt, dass uns „die Differenz zum jetzigen Reisepreis in Höhe von 1.558,98 €“
erstattet wird.
Rechnerisch würde das bedeuten, dass wir zunächst den höheren Betrag zahlen
und anschließend eine sehr hohe Erstattung erhalten. Das erscheint uns
ungewöhnlich, ist aber genau so formuliert.
Meine Frage:
Handelt es sich hierbei um eine rechtlich bindende Zusage, auf die man sich
berufen kann, oder liegt hier eher ein offensichtlicher Erklärungs- bzw.
Schreibfehler vor (§ 119 BGB)?
hier die E-Mail: